Die Kognitive Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalyse und die Systemische Therapie gehören zu den sogenannten „Richtlinienverfahren“, was bedeutet, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Auch wenn die verschiedenen Therapierichtungen viele Gemeinsamkeiten haben und sich mit der Zeit immer mehr annähern, indem sie die Wirkfaktoren der jeweils anderen Konzepte übernehmen und integrieren, so gibt es doch einige formale und inhaltliche Unterschiede.
Sie erkennen eine Kognitive Verhaltenstherapie daran, dass der Lern- und Übungseffekt im Vordergrund steht und Ihr Therapeut Sie zur aktiven Mitarbeit auch zwischen den Sitzungen auffordert, zum Beispiel durch Übungen, die Sie zuhause im Alltag durchführen können. Im Unterschied zu anderen Therapiekonzepten ist der Therapeut in der Kognitiven Verhaltenstherapie aktiver, macht Ihnen konkrete Vorschläge, teilt mit Ihnen bereitwillig sein Wissen, erläutert Ihnen die Gründe für sein Vorgehen und versetzt Sie so in die Lage, selbst zu entscheiden, was in Ihrer Therapie passieren soll und was nicht.
Die Kognitive Verhaltenstherapie hat für viele psychische Störungen ihre Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen hat. Dieser wissenschaftliche Anspruch findet sich auch im Therapieverlauf wieder, wenn Ihnen der Therapeut den Hintergrund für sein Vorgehen begründet oder Sie selbst durch Selbstbeobachtung oder Verhaltensexperimente bestimmte Annahmen auf Richtigkeit überprüfen.
In welcher Behandlungsform Sie sich persönlich am besten versorgt und aufgehoben fühlen, sollten Sie mit Ihrem Therapeuten im Rahmen der probatorischen Sitzungen besprechen.