Kostenübernahme

hre Krankenversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Es gibt Unterschiede, je nachdem ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind die Bedingungen für die Kostenübernahme gesetzlich geregelt. Höhe und der Umfang der abrechenbaren Leistungen sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verbindlich festgelegt. Nach den probatorischen Sitzungen stellen Sie mit Hilfe des Therapeuten bei Ihrer Krankenkasse einen formellen Antrag auf Kostenübernahme. Ihr Therapeut fügt diesem Antrag einen anonymisierten Bericht bei, in welchem er die Notwendigkeit der Behandlung darstellt. Aus Datenschutzgründen erhält nicht direkt die Krankenkasse den Bericht, sondern ein beauftragter Gutachter. Dieser gibt anschließend der Krankenkasse seine Empfehlung, ob die Behandlung für „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ erachtet werden kann.

Zusätzlich zum Antrag wird ein sogenannter Konsiliarbericht benötigt. Darin erklärt Ihr Arzt (meist Hausarzt oder Psychiater) ob und welche körperlichen Faktoren zu Ihrer Erkrankung vorliegen und eventuell bei einer Psychotherapie berücksichtigt werden müssen.

Private Krankenversicherung

Die Höhe der Kosten für privat Versicherte regelt einheitlich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die private Krankenversicherung kann die Bedingungen für die Kostenübernahme jedoch unterschiedlich festlegen. Häufig ist neben einem Kostenantrag ebenfalls ein Bericht an den Gutachter notwendig. Obligatorisch wird auch ein Konsiliarbericht eines Arztes benötigt, in dem die körperlichen Faktoren zu Ihrer Erkrankung dargestellt werden. Bitte klären Sie die Bedingungen für eine Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung.