Woran erkennt man die Fachleute für Psychotherapie?
Den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur führen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie mit Diplom oder Master (Ausnahme: Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) abgeschlossen und eine mehrjährige Fortbildung durchlaufen hat, in der umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse in der Behandlung von Patienten erworben und in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss wird die Approbation (Behandlungserlaubnis) erteilt.
Im Unterschied zu anderen Behandlern (Therapeuten im weiteren Sinne oder Berater, Mediatoren, Coaches, Supervisoren) ist die Qualifikation und die Titelführung des Psychologischen Psychotherapeuten somit gesetzlich geregelt (Psychotherapeutengesetz). Patienten können sich dann darauf verlassen, dass ihr Therapeut über die zur Behandlung notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Die Approbation ist auch Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Was bedeuten die verschiedenen Berufsbezeichnungen in Zusammenhang mit Psychotherapie
Einen Überblick der verschiedenen Berufsbezeichnungen finden Sie hier.
Ist mein Anliegen überhaupt im Rahmen einer Psychotherapie behandelbar?
Gemeinsam mit Ihrem Psychotherapeuten klären Sie, ob Ihr Anliegen eine Indikation für eine Psychotherapie darstellt, also ob es sich um eine psychische Störung von Krankheitswert handelt. Für die meisten psychischen Störungen liegen gut ausgearbeitete Behandlungskonzepte vor, deren Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen wurde. Qualifizierte Psychotherapeuten kennen diese Konzepte und werden sie als Grundlage verwenden, um einen auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Behandlungsplan auszuarbeiten, der die besten Erfolgsaussichten zulässt.
Gibt es außer ambulanter Psychotherapie noch andere Möglichkeiten, wie ich mir helfen kann?
Ja. Es kann sein, dass eine Beratung oder andere Maßnahmen ausreichend sind. Im Unterscheid zur Psychotherapie ist eine Beratung ein Gespräch, bei dem es vor allem um Wissensvermittlung (Ratschläge) geht. Ämter und Kommunen, aber auch caritative Einrichtungen, bieten Ratsuchenden für viele verschiedene Problemstellungen Unterstützung über ihre Beratungsstellen (weiterführende Hilfsangebote finden Sie hier). Auch Selbsthilfegruppen können als Unterstützung in Frage kommen.
Es kann auch sein, dass für Sie zunächst ein stationärer Aufenthalt empfehlenswert ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Probleme sehr schwerwiegend oder akut belastend sind (etwa bei Suizidalität), unmittelbare Hilfe nicht zur Verfügung steht oder verschiedene Begleitumstände (zum Beispiel körperliche Erkrankungen) es erfordern, dass Behandler mehrerer Fachrichtungen einbezogen werden sollten.
Medikamente können ebenfalls bei psychischen Störungen eingesetzt werden. Das ist unter Umständen ratsam, z.B. wenn andere Methoden alleine nicht ausreichend oder nicht ausreichend schnell wirken. Medikamente wirken auf der Symptomebene und können nicht die zugrunde liegenden psychischen Probleme lösen, die zur Entstehung der Symptome führen.
Kann ich mir bei meinen Problemen auch selber helfen?
Ja. Je mehr Sie selbst aktiv werden und an der Problemlösung arbeiten, desto schneller werden Sie etwas verändern. Es gibt einige recht gut geschriebene Ratgeber, die Sie zu Hilfe nehmen können. Manchmal reichen Ihre eigenen Bemühungen dazu schon aus. Manche Herausforderungen sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sich nicht allein aus eigener Kraft bewältigen können. Dann ist zusätzlich professionelle Hilfe erforderlich.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Psychotherapie im Vergleich zu einer medikamentösen Behandlung?
Das hängt jeweils von Art und Schwere der psychischen Störung ab: bei einigen psychischen Störungen ist eine Psychotherapie alleine ausreichend wirksam. Eine pharmakologische Behandlung erübrigt sich dann, weil sie keinen zusätzlichen Erfolg bringt und die Risiken oder Nebenwirkungen überwiegen. Bei anderen psychischen Störungen ist eine Psychotherapie in Kombination mit Psychopharmaka wirksamer als ohne Psychopharmaka und unbedingt angeraten. Qualifizierte Psychotherapeuten kennen die Möglichkeiten und Grenzen von Psychopharmaka und können Sie bei der Wahl der richtigen Behandlungsmethode unterstützen.
Hat eine Psychotherapie eigentlich auch Nebenwirkungen?
Ja und Nein. Eine Psychotherapie, wenn sie sorgfältig und professionell durchgeführt wird, hat verglichen mit den Nebenwirkungen von Medikamenten eigentlich keine unerwünschten Nebenwirkungen. Veränderungen, die Sie während Ihrer Psychotherapie in einem bestimmten Bereich erzielen, können jedoch auch Veränderungen in anderen Bereichen nach sich ziehen. Ein Beispiel: im Rahmen Ihrer Psychotherapie haben Sie gelernt, sich gegenüber Forderungen von Kollegen besser abzugrenzen und haben dadurch weniger Stress am Arbeitsplatz (erwünschte Veränderung). Gleichzeitig bemerken auch Ihre Familienangehörigen, dass Sie Forderungen nun häufiger zurückweisen, was zuhause zu Konflikten führt (Nebenwirkung).
Welche Störung habe ich eigentlich bzw. gibt es eine Bezeichnung für mein Problem?
Für körperliche und psychische Störungen gibt es ein international verwendetes Verzeichnis, das sog. ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems), das zu jeder psychischen Störung entsprechende Diagnosekriterien beschreibt. Psychotherapeuten sind verpflichtet, vor der Therapie anhand dieser Kriterien Ihre Symptomatik einzuordnen und eine Diagnose zu vergeben. Die Diagnose wird mit Ihnen gemeinsam sorgfältig erarbeitet und besprochen.
Welche Form der Psychotherapie ist für mich geeignet?
Wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll, ist die Auswahl auf die sogenannten Richtlinienverfahren (Kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Psychoanalyse, systematische Psychotherapie) eingeschränkt. Im Laufe der Zeit ist man aber immer mehr vom Denken in verschiedenen Therapieschulen abgewichen zu Gunsten einer Allgemeinen Psychotherapie, die alle wirksamen Elemente aus verschiedenen Schulen integriert. Daher ist die Frage nach der Form der Psychotherapie eher formal begründet. Am wichtigsten ist, ob Sie mit Ihrem Psychotherapeuten gut arbeiten können und seinem Behandlungskonzept folgen möchten. Es gibt auch noch einige formale Unterschiede, was die Anzahl der bewilligten Sitzungen und die Sitzungsfrequenz betrifft. Wenn Sie unsicher sind, welche Therapieform Sie wählen sollen, besuchen Sie im Rahmen der probatorischen Sitzungen ruhig Behandler verschiedener Schulen und hören Sie sich an, was sie Ihnen zu ihrem jeweiligen Behandlungskonzept zu sagen haben.
Was muss ich als nächstes tun, wenn ich eine Psychotherapie beginnen möchte?
Wenn Sie erwägen, dass Sie an der Bewältigung Ihrer Probleme im Rahmen einer Psychotherapie arbeiten möchten, dann sollten Sie dies mit einem qualifizierten Psychotherapeuten im Rahmen der probatorischen Sitzungen besprechen. Entsprechende Anlaufstellen bei der Psychotherapeutensuche finden Sie zum Beispiel bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Psychotherapeutenkammer. Wenn Sie sich wegen Ihrer Schwierigkeiten schon bei einem Arzt in Behandlung befinden, können Sie sich auch zuerst an ihn wenden.
Wie finde ich einen geeigneten Psychotherapeuten?
Am besten, Sie informieren sich zunächst im Internet nach niedergelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Die Kassenärztliche Vereinigung führt zum Beispiel eine Liste von niedergelassenen Psychotherapeuten, aber es gibt noch weitere, teilweise kommerzielle Quellen. Da eine Psychotherapie in regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen stattfindet, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, wie Sie das in Ihren Terminkalender einplanen können und welche Wege Sie bereit sind, in Kauf zu nehmen. Manche Patienten haben auch eine Präferenz, ob Sie lieber von einem Mann oder einer Frau behandelt werden möchten. Danach sollten Sie eine erste Auswahl treffen und sich zu einem Erstgespräch anmelden. Die meisten Psychotherapeuten führen eine Warteliste, so dass Sie nicht direkt einen Termin bekommen.
Worauf sollte ich achten um einzuschätzen, ob ein Psychotherapeut der richtige für mich ist?
Sie sollten sich auf Ihren gesunden Menschenverstand verlassen und sich vorstellen, dass Sie mit dem Psychotherapeuten eine längere Zeit jede Woche für eine knappe Stunde zusammen arbeiten werden. Dazu dienen die 5 probatorischen Sitzungen (50 Minuten) zu Beginn der Therapie. Wenn Sie danach den Eindruck haben, dass die „Chemie“ zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt und Ihnen das Behandlungskonzept schlüssig und nachvollziehbar vorkommt, ist er vielleicht der richtige Therapeut für Sie. Es ist auch gut, wenn Sie Ihre Zweifel darüber direkt mitteilen: ein guter Therapeut wird damit verständnisvoll umgehen und wenn möglich versuchen, Restzweifel abzubauen und Vertrauen zu gewinnen.
Wie kann ich unseriöse Behandler von professionellen Psychotherapeuten unterscheiden?
Ein seriöser und professionell arbeitender Psychotherapeut kann sein Vorgehen begründen und stützt sich dabei auf wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Methoden. Wenn Ihnen jedoch schnelle Heilung oder gar Wunder versprochen werden, die sich auf nicht belegbare oder geheime Wissenschaften begründen, sollte das gesunde Zweifel in Ihnen wecken. Informieren Sie sich unbedingt darüber, welche Qualifikationen der Psychotherapeut besitzt und ob eine Psychotherapeutische Behandlungserlaubnis (Approbation) vorliegt.
Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich eine Psychotherapie beginnen möchte?
Nachdem der Therapeut Ihnen in den probatorischen Sitzungen ausführliche Informationen gegeben hat, wird er Sie spätestens nach der 5. Sitzung fragen, ob Sie der Behandlung zustimmen. Jetzt können Sie entscheiden, ob Sie die Therapie beginnen oder sich noch unsicher sind und lieber einen anderen Therapeuten aufsuchen.
Benötige ich für die ErstKonsultation eines Psychotherapeuten die Überweisung eines Arztes?
Nein. Sie können ohne Überweisung direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen. Alles was Sie benötigen, ist Ihre elektronische Gesundheitskarte, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?
Ja, sofern der Psychotherapeut über eine Approbation und Kassenzulassung verfügt ist die Kostenübernahme gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch approbierte Psychotherapeuten, die keine Kassenzulassung besitzen, die Kosten mit der Krankenkasse abrechnen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Fragen Sie hierzu am besten direkt ihre Krankenkasse oder den Therapeuten.
Benötige ich für die Bewilligung einer Psychotherapie die Verschreibung oder das Attest eines Arztes?
Nein, die Beantragung und Bewilligung einer Psychotherapie erfolgt ohne Attest oder Verschreibung eines Arztes. Ein Arztbesuch ist aber notwendig, um auszuschließen, dass körperliche Faktoren vorliegen, die einer Psychotherapie entgegenstehen. Dies bescheinigt der Arzt im sogenannten Konsiliarbericht.
Wie läuft eigentlich eine Psychotherapie genau ab?
Eine Psychotherapie (Kognitive Verhaltenstherapie) beginnt zunächst mit der Beantragung von meist 12 Sitzungen mit je 50 Minuten Dauer und wöchentlicher Frequenz. Auch Doppelstunden sind manchmal sinnvoll. Der inhaltliche Ablauf einer Psychotherapie lässt sich am besten an einem Beispiel erklären. Je nach Ausrichtung und Behandlungsschwerpunkt gibt es jedoch große Unterschiede. Fragen Sie den Therapeuten in den probatorischen Sitzungen, wie eine Behandlung bei ihm abläuft, was Sie erwarten können und was nicht. Letztendlich liegt die Entscheidung auch bei Ihnen: Sie entscheiden, auf welche therapeutischen Angebote und Methoden Sie sich einlassen möchten und auf welche nicht.
Kann ich meinen Partner oder andere Angehörige in die Psychotherapie mitbringen?
Psychotherapie findet entweder als Einzelbehandlung oder als Gruppenbehandlung statt. In bestimmten Fällen kann es in der Einzeltherapie sinnvoll sein, dass nahestehende Bezugspersonen zu einigen Sitzungen mit dazu kommen. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Bei einer Gruppenbehandlung kennen sich die Teilnehmer ebenfalls nur aus der Gruppe und sind nicht befreundet oder verwandt. Eine Ausnahme bildet die Paartherapie, z.B. wegen sexueller Probleme. Dabei werden beide Partner regelmäßig einbezogen.
Was passiert, wenn ich während der Therapie feststelle, dass ich mit meinem Therapeuten unzufrieden bin?
Schwierigkeiten können überall auftreten, auch in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten. Eine gute therapeutische Arbeitsbeziehung ist für den Behandlungserfolg ungemein wichtig. Deshalb sollten Sie Zweifel und Unzufriedenheit bezüglich der Behandlung Ihrem Therapeuten gegenüber offen ansprechen und möglichst konstruktiv nutzen. Oft ergeben sich sogar wertvolle Fortschritte im Therapieverlauf, wenn Probleme offen angesprochen und geklärt werden. Sollte das nicht der Fall sein, sind Sie nicht verpflichtet, eine einmal begonnene Therapie zu Ende zu führen, sondern können jederzeit abbrechen. Wenn Sie den Therapeuten wechseln möchten, sollten Sie vorher mit der Krankenkasse die Gründe erörtern und die weitere Kostenübernahme klären. Auch ein Methodenwechsel ist möglich, zum Beispiel wenn Sie eine Verhaltenstherapie begonnen haben und feststellten, dass eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie doch besser gewesen wäre.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie hängt in erster Linie von der Schwere Ihrer Probleme ab, aber auch davon, wie gut es Ihnen gelingt, von der Behandlung zu profitieren. Als groben Richtwert haben die Krankenkassen eine Sitzungsanzahl von 25-80 Sitzungen (Verhaltenstherapie) festgelegt, was bedeutet, dass je nach Sitzungsfrequenz zwischen einem dreiviertel Jahr bis hin zu 3 Jahren vergehen können. Dies ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass menschliche Probleme meist vielschichtig und die Lösung nicht immer einfach ist – sonst bräuchte man ja schließlich auch keine psychotherapeutische Unterstützung.
Woher weiß ich, wann eine Therapie zu Ende ist?
Die Krankenkasse bewilligt gemäß Ihres Antrages zunächst ein pauschales Sitzungskontingent (25 oder 45 Sitzungen bei Verhaltenstherapie). Wenn Sie sich stabil frei von Symptomen fühlen, ist das ein gutes Anzeichen, dass die Therapie erfolgreich war und bald beendet werden kann, auch dann wenn das Sitzungskontingent noch nicht voll ausgeschöpft ist. Es steht dann noch eine sogenannte Rückfallprophylaxe an, damit Sie gegen künftige Krisen und Rückschläge gewappnet sind. Sollte das Sitzungskontingent nicht ausreichen, können Sie und Ihr Therapeut zweimal eine Therapieverlängerung beantragen (15 Sitzungen bzw. 20 Sitzungen). Danach wird meist kein weiteres Kontingent von der Krankenkasse bewilligt. In anderen Therapieverfahren gelten andere Sitzungskontingente.
Wo kann ich weitere Informationen zur Psychotherapeutensuche finden?
Die Seite der Psychotherapeutenkammer NRW führt eine Liste von approbierten Psychotherapeuten und bietet zusätzliche Informationen rund um das Thema Psychotherapie.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein führt eine Liste aller kassenärztlich versorgenden Psychotherapeuten in NRW.
Auch kommerzielle Anbieter helfen bei der Suche. Für Patienten ist die Recherche anonym und kostenlos.
Schauen Sie hier für eine Zusammenstellung möglicher Online-Suchportale.